Die gesetzlichen Kassen fordern von erwachsenen Patienten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorhanden ist, einen Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10% des Rezeptwertes, sowie eine Rezeptgebühr von 10€ pro Heilmittelverordnung. Die Höhe der Summe entspricht den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten einer logopädischen Therapie von den Krankenkassen übernommen.
Privat versicherten Patienten raten wir, die Übernahme der Behandlungskosten vor Beginn der Therapie mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Prinzipiell besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer logopädischen Behandlung für Selbstzahler.